Zertifizierter Antigen-Schnelltest per DriveIn
Durchgeführt von qualifiziertem Personal:
Test nur nach vorheriger Online-Anmeldung!
Einfache, sichere und fachgerechte Durchführung.
Neben den wöchentlichen kostenlosen Tests haben Sie bei uns die Möglichkeit, zusätzlich kostenpflichtige Antigen-Schnelltests zu buchen. Dieser Service dient dazu, dass Privatpersonen darüber hinausgehenden gesetzlichen Anforderungen nachkommen können.:
Es können sich alle Personen ab 18 Jahren testen lassen. Kinder unter 18 Jahren werden nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person getestet.
Um einen Corona-Antigentest durchzuführen, buchen Sie auf der Seite www……einen Termin. Da die Testtermine eng getaktet sind, garantieren wir die Testdurchführung nur bei pünktlichem Erscheinen. Halten Sie den Personalausweis sowie die Buchungsbestätigung, die Sie zuvor per Email erhalten haben, entweder digital oder ausgedruckt bereit.
Die Durchführung unserer Tests ist einfach und unkompliziert. Unser geschultes Fachpersonal entnimmt Ihnen einen Nasen-und/oder Rachenabstrich.
Bitte halten Sie folgendes ein:
o 30 Minuten vor dem Test nichts mehr Trinken, Essen (auch keine Bonbons oder Kaugummis) und nicht mehr rauchen.
o Benutzen Sie vor dem Test kein Nasenspray und keine Nasensalbe.
o Sie dürfen vor dem Test keinen Alkohol trinken!
Sie erhalten Sie Ihr Ergebnis nach ca. 15-30 Minuten auf die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich zum Test angemeldet haben. Ein Ausdruck des Testergebnisses dauert mindestens 30 Minuten. Bitte parken Sie in diesem Fall außerhalb unseres Testgeländes und holen Sie ihr Testergebnis nach 30 Minuten beim Check-in unserer Teststation ab.
• Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Sie benötigen außer der Buchungsbestätigung und dem Personalausweis keine weiteren Unterlagen.
• Welche Zahlungsmittel können verwendet werden?
Wir bitten Sie vorort im Sinne des Infektionsschutzgesetzes mit EC-Karte zu zahlen. Bei der Buchung können Sie folgende Zahlungsarten verwenden: PayPal
• Wie sicher ist der von uns verwendete Antigen-Schnelltest?
Der von uns verwendete Test ist beim BfArM zugelassen. Laut Hersteller weist der Antigen-Test eine klinische Sensitivität von 98,1% und eine klinische Spezifität von 99,8% auf. Die Sensitivität zeigt an, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden. Die Spezifität gibt an, ob alle gesunden, getesteten Menschen auch als Gesunde erkannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Antigen-Konzentration im Verlauf der Erkrankung schwanken kann und unter die Nachweisgrenze des Antigen-Tests fallen kann. Eine mögliche Infektion kann aufgrund negativer Testergebnisse daher nicht vollständig ausgeschlossen werden. Antigen-Tests sind weniger sensibel als PCR-Tests, vor allem wenn die Viruslast im Abstrich zu gering ist. Bei einem positiven Ergebnis muss also ein weiterer PCR-Test im Labor gemacht werden. Außerdem kann der Antigen-Test falsch positiv ausfallen, wenn eine Infektion mit einem anderen, ähnlichen Coronavirus stattgefunden hat. Bei zu wenig Viruslast im Rachenabstrich ist auch ein falsch negatives Ergebnis möglich.
Vor Ort durchlaufen Sie unsere Teststraße im in wenigen Minuten. Der eigentliche Abstrich dauert nur einige Sekunden. Notwendig ist im Vorfeld jedoch die Registrierung, sodass Ihre Daten für die Übermittlung des Testergebnisses erfasst werden.
Kleinkinder dürfen ab 2 Jahren (in Begleitung der Eltern) getestet werden. Wir können keine Garantie auf ausreichende Materialgewinnung zur korrekten Testauswertung geben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten getestet werden.
Sollte der Test positiv ausfallen, („Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder die Leitstelle unter der Nummern 116117.
Es ist sich an folgende Maßnahmen der Absonderungsverordnung zu halten:
https://corona.rlp.de/de/themen/einreise-aus-risikogebieten-quarantaeneregeln-und-mehr/In seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Ergebnis kommen. Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, kontaktieren Sie uns bitte per Email. Sie erhalten einen kostenlosen Gutscheincode und können sofort einen neuen Termin buchen.
Die Spezifität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 99,8%. Das bedeutet, dass von 100 Gesunden 99,8 Personen als gesund erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch-positiv Rate bei 0,2 % liegt, das heißt, bei 0,2% der Personen wird ein positives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit nicht an COVID erkrankt ist.
Da die weltweiten Bestimmungen unterschiedlich sind, entscheidet das jeweilige Land, welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Achtung! Die Reisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Alle aktuellen Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html.
Ab dem 11.1.2021 muss die Einreise aus einem Risikogebiet online unter unter https://einreiseanmeldung.de gemeldet werden. Des Weiteren ist ab dem 11.01.2021 zusätzlich ein negativer Corona-Test vorzuweisen, der max. 48 Stunden vor oder direkt bei der Einreise vorgenommen wird. Der Reiserückkehrer hat sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben und darf auch keinen Besuch empfangen. Das sog. “Freitesten” durch eine erneute Testung ist erst nach fünf Tagen möglich. Treten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus auf, muss ein zweiter Test gemacht werden. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032)
Sonderregelung NRW:
Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise testen zu lassen. Bis zur Durchführung des Tests ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes zu unterlassen. Unterbleibt die Einreisetestung, wird die einzuhaltende Absonderung durch das negative Ergebnis eines später vorgenommenen Tests beendet (Freitestung), der jederzeit nach der Einreise erfolgen kann. Bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika gilt, dass innerhalb von 48 Stunden nach Einreise den zuständigen Gesundheitsbehörden ein Coronatestergebnis vorgelegt werden muss. Fünf Tage nach der Einreise aus dem Vereinigten Königreich oder Südafrika muss ein zweiter Test durchgeführt werden. Soweit dieser negativ ausfalle, ist man aus der häuslichen Absonderung entlassen. (Quelle: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika sowie anderen Staaten, die als Risikogebiet eingestuft sind (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) vom 09.01.2021)
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Rückfragen zur Anmeldung bitte per Email an die Kontaktadresse: ………….